Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Black Forest Studios GmbH (nachfolgend „BFS“) gelten für alle Verträge über Raumvermietung, Event-Pakete sowie Event-Produktionsleistungen zwischen der BFS und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“ oder „Auftraggeber“). Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B) als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (B2C); soweit einzelne Regelungen ausschließlich für eine Gruppe gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, die BFS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Vereinbarungen – insbesondere im schriftlichen Angebot oder in den jeweils gültigen Modalitäten – gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich davon abweichen.
2. Leistungsumfang
Die BFS ist als Eventlocation und Eventagentur tätig. Die angebotenen Leistungen umfassen die Raumvermietung (Überlassung von Studios, Konferenzräumen, Außenbereichen und Nebenräumen), Event-Pakete (Kombination aus Raumvermietung mit definierten Zusatzleistungen wie Technik, Personal oder Catering) sowie die Event-Produktion (Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Auftrag des Kunden).
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot und den beigefügten Modalitäten; nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Bei unvermeidbaren und unvorhersehbaren Umständen (z. B. technischen Defekten, behördlichen Auflagen) behält sich die BFS vor, gleichwertige Ersatzräume oder -leistungen anzubieten; ein Anspruch auf einen bestimmten Raum besteht nur, wenn dieser ausdrücklich im Angebot benannt wurde.
3. Vertragsschluss & Buchungsablauf
Alle Angebote der BFS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Mieters zustande, die von der BFS schriftlich (per E-Mail oder Unterschrift) bestätigt wird. Die BFS ist an ein Angebot für die Dauer von 10 Tagen ab Angebotsdatum gebunden; danach verfällt die Reservierung automatisch, sofern keine Auftragsbestätigung eingegangen ist.
Buchungen ab einem Netto-Angebotswert von 1.000,00 € erfolgen ausschließlich auf Basis eines schriftlichen Angebots und werden mit Eingang der Anzahlung gemäß § 4 wirksam verbindlich. Buchungen unterhalb von 1.000,00 € (z. B. stundenweise Raummiete) können per E-Mail gebucht werden; die Buchungsbestätigung der BFS per E-Mail gilt als Vertragsschluss. Für diese Buchungen gelten dieselben AGB sowie die dem Mieter übermittelten oder am Buchungstag ausgehändigten Modalitäten, die – da hierfür kein separates Angebot erstellt wird – die angebotsspezifischen Leistungsbeschreibungen ersetzen und als Hausordnung gelten.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.
Ab einem Angebotswert von 1.000,00 € netto ist bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Nettoangebotswertes fällig, zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsbestätigung. Der Restbetrag ist ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Buchungstages. Buchungen unter 1.000,00 € netto (Raummiete) werden direkt im Anschluss an die Nutzung bar oder per Karte am Standort beglichen; auf Wunsch können Zusatzleistungen (Equipment, Personal, Getränke) gemeinsam mit dem Mieter als Gesamtschuldner abgerechnet werden.
Eingeräumte Rabatte gelten nur bei vollständiger und fristgerechter Zahlung; bei Zahlungsverzug entfallen sie rückwirkend, und die BFS ist berechtigt, die ursprünglichen Listenpreise in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug berechnet die BFS Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (B2B) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (B2C); weiterer Schadensersatz bleibt vorbehalten. Bei drohendem oder eingetretenem Zahlungsverzug ist die BFS berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zu verweigern.
5. Stornierung & Rücktritt
Eine Stornierung oder Kündigung des Vertrages durch den Mieter bedarf der Schriftform (E-Mail genügt); maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Stornierungserklärung bei der BFS.
Kostenfreie Stornierung. Bei einem Netto-Auftragswert ab 5.000,00 € kann bis 3 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungs- bzw. Mietbeginn kostenfrei storniert werden, bei einem Netto-Auftragswert unter 5.000,00 € bis 4 Wochen vorher. Eine bereits geleistete Anzahlung wird in diesem Fall erstattet, abzüglich nachweislich bereits bei Dritten angefallener Kosten.
Stornogebühren nach Fristablauf. Nach Ablauf der vorstehenden Frist gelten folgende gestaffelte Stornogebühren auf Basis des gesamten Netto-Auftragswertes: Bei einem Auftragswert ab 5.000,00 € werden bei Stornierung ab 3 Monaten bis 1 Monat vor Mietbeginn 50 %, ab 1 Monat bis 14 Tage vor Mietbeginn 80 % und ab 14 Tagen vor Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen 100 % des Netto-Auftragswertes fällig. Bei einem Auftragswert unter 5.000,00 € werden bei Stornierung ab 4 Wochen bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % und ab 14 Tagen vor Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen 100 % fällig. Wird der Vertrag innerhalb der jeweils maßgeblichen Frist geschlossen, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung; die Staffel gilt dann unmittelbar ab Vertragsschluss, bezogen auf den bei Zugang der Stornierungserklärung verbleibenden Zeitraum bis zum Veranstaltungs- bzw. Mietbeginn.
Bereits geleistete Anzahlungen (§ 4) werden auf die anfallenden Stornogebühren angerechnet; übersteigt die Stornogebühr die Anzahlung, ist die Differenz nachzuzahlen, im umgekehrten Fall wird der übersteigende Betrag erstattet. Kosten, die bei externen Dienstleistern (z. B. Technikfirmen, Cateringunternehmen, Künstlerhonorare) durch die Stornierung entstehen, werden dem Mieter unabhängig von den vorstehenden Stornogebühren gesondert und vollständig in Rechnung gestellt. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten; die BFS ist bemüht, stornierte Kapazitäten anderweitig zu vermieten, rechnet dies jedoch nur bei tatsächlichem Ersatzauftrag zu gleichen oder besseren Konditionen an.
Rücktritt durch die BFS. Die BFS ist berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Zahlungsverzug gerät, falsche Angaben über Verwendungszweck oder Veranstaltungsart macht, durch die Veranstaltung eine Gefährdung der Sicherheit, des Rufes oder des Betriebs der BFS zu befürchten ist oder höhere Gewalt die Durchführung unmöglich macht. In diesen Fällen hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz; bereits geleistete Zahlungen werden nach Abzug angefallener Kosten sowie einer nach den vorstehenden Absätzen verwirkten Stornogebühr zurückerstattet.
6. Mietnutzung, Übergabe & Pflichten des Mieters
Der Mieter erhält das Mietobjekt in gereinigtem und funktionsfähigem Zustand und hat sich bei Übergabe von der einwandfreien Beschaffenheit zu überzeugen; es gilt als mängelfrei übernommen, soweit Mängel nicht bei der Übergabe ausdrücklich gerügt werden. Der Mieter benennt der BFS einen zuständigen Veranstaltungsleiter, der während der gesamten Mietzeit – einschließlich Auf- und Abbau – anwesend ist und auf Verlangen der BFS die Einweisung schriftlich bestätigt.
Das Mietobjekt ist schonend zu behandeln; der Mieter haftet für Beschädigungen, Verschmutzungen oder Veränderungen durch ihn, seine Mitarbeiter, beauftragte Dienstleister oder Gäste und gibt es nach Nutzungsende im Ausgangszustand zurück. Erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen sind vorab schriftlich mit der BFS abzustimmen; ohne Zustimmung der BFS dürfen keine Instandsetzungsarbeiten durch den Mieter vorgenommen werden. Anfallender Müll ist vom Mieter bzw. seinem Caterer vollständig mitzunehmen; verbleibt Müll im Studio oder auf dem Gelände, wird eine Entsorgungspauschale von 350,00 € netto berechnet, wobei der Mieter einen geringeren tatsächlichen Aufwand nachweisen kann.
Die Nutzung ist auf den vereinbarten Zweck, Zeitraum und die vereinbarte Personenzahl beschränkt; eine Überschreitung der maximalen Kapazität ist nicht gestattet. Untervermietung und Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der BFS unzulässig. Der Mieter holt alle für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. Versammlungsstättenverordnung, Sicherheitskonzept) eigenverantwortlich und fristgerecht ein.
7. Teilnehmeranzahl
Änderungen der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % sind der BFS spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der BFS.
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die BFS berechtigt, vereinbarte Preise anzupassen und, sofern nötig, bestätigte Räume zu wechseln, sofern dies dem Mieter zumutbar ist.
Erhöht sich die tatsächliche Teilnehmerzahl gegenüber der vereinbarten, wird die tatsächliche Anzahl abgerechnet.
8. Nutzungszeiten & Zuschläge
Die Regelnutzungszeiten der BFS sind Montag bis Freitag, 08:00–18:00 Uhr; der vereinbarte Tagesmiettarif bezieht sich auf eine Nutzung innerhalb dieser Zeiten. Nutzungen außerhalb der Regelzeiten, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie anfallende Overtimezuschläge werden in den dem Angebot beigefügten Modalitäten geregelt bzw. – bei Buchungen unter 1.000,00 € – in der jeweils gültigen Fassung der BFS-Modalitäten. Ist bei einer Buchung eine Studio- und Produktionsbetreuung verpflichtend (insbesondere an Wochenenden und Feiertagen), wird diese gemäß Preisliste für die gesamte Mietzeit in Rechnung gestellt.
9. Gastronomie & Getränke
Getränke und das dafür benötigte Servicepersonal können ausschließlich über die BFS oder ihre autorisierten Gastronomiepartner bezogen werden. Das Einbringen eigener Speisen und Getränke bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der BFS; in diesem Fall wird eine im Angebot ausgewiesene Handling Fee (Korkgeld/Tellergeld) zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Der Mieter haftet voll für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt die BFS insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Getränkepauschalen umfassen ausschließlich die schriftlich vereinbarten Getränke; über- oder unterschreitet der reale Verbrauch die Pauschale um mehr als 10 %, wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. In Kirchzarten sind ausschließlich die vertraglich zugelassenen Betreiber Gastronomiepartner der BFS; weitere externe Caterer bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
10. Technische Einrichtungen
Die Nutzung der im Mietobjekt fest installierten Technik ist im Mietpreis enthalten, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen. Die Nutzung eigener elektrischer Geräte am Stromnetz der BFS bedarf der schriftlichen Zustimmung; entstehende Störungen oder Beschädigungen gehen zulasten des Mieters, und die BFS ist berechtigt, Stromkosten pauschal zu erfassen und in Rechnung zu stellen. Beschafft die BFS technische Einrichtungen Dritter im Auftrag des Mieters, handelt sie in dessen Namen, Vollmacht und auf dessen Rechnung; der Mieter haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt die BFS von Ansprüchen Dritter frei. Störungen an bereitgestellten technischen Einrichtungen werden nach Möglichkeit unverzüglich behoben; Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die BFS die Störung nicht zu vertreten hat.
11. Mitgebrachte Gegenstände & Dekoration
Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Mieters in den Räumlichkeiten der BFS; eine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung durch Dritte besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden der BFS. Dekorationsmaterial muss den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen; die BFS kann einen behördlichen Nachweis verlangen und ist bei fehlendem Nachweis berechtigt, das Material auf Kosten des Mieters zu entfernen. Das Einbringen und Anbringen von Gegenständen (Befestigungen, Aufhängungen etc.) ist vorab mit der BFS abzustimmen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Gegenstände sind nach Veranstaltungsende unverzüglich zu entfernen; verbleibende Gegenstände können auf Kosten des Mieters entfernt und eingelagert werden, wofür die BFS eine Nutzungsentschädigung berechnen kann. Gegenstände für die Veranstaltung dürfen frühestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der BFS angeliefert werden.
12. GEMA & Urheberrecht
Die Anmeldung und Abführung von GEMA-Gebühren sowie sonstigen urheberrechtlichen Abgaben für die Nutzung von Musik und anderen geschützten Werken obliegt ausschließlich dem Mieter; die BFS übernimmt keine Haftung für unterlassene oder fehlerhafte Anmeldungen. Der Mieter stellt die BFS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung urheberrechtlicher Pflichten durch den Mieter entstehen.
13. Haftpflichtversicherung
Der Mieter ist verpflichtet, für die Dauer der gesamten Mietzeit (inkl. Auf- und Abbau) über eine ausreichende Haftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen, die das jeweilige Nutzungsrisiko in vollem Umfang absichert; diese Pflicht gilt für alle Buchungsarten und -größen. Die BFS ist berechtigt, einen Versicherungsnachweis spätestens zum Mietbeginn zu verlangen und kann bei fehlendem Nachweis den Zutritt zum Mietobjekt verweigern, ohne dass hierdurch Ansprüche des Mieters entstehen.
14. Haftung der BFS
Die BFS haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der BFS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die BFS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Sachschäden an eingebrachten Gegenständen des Mieters ist der Höhe nach auf den vereinbarten Netto-Mietpreis begrenzt; Ansprüche des Mieters verjähren 6 Monate nach Vertragsende. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die BFS eine Garantie übernommen hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen.
15. Foto- und Videomaterial
Die BFS ist berechtigt, an allen Buchungstagen Foto- und Videomaterial der Räumlichkeiten, des Aufbaus und der Veranstaltungsatmosphäre zu erstellen und ausschließlich für eigene Werbe- und Marketingzwecke (Website, Social Media, Printmedien etc.) zu verwenden; Personen werden dabei nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung abgebildet. Möchte der Mieter die Nutzung einschränken oder ausschließen, teilt er dies vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit. Die Veröffentlichung von Aufnahmen der BFS-Räumlichkeiten durch den Mieter zu gewerblichen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BFS.
16. Datenschutz
Die BFS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung der BFS, abrufbar auf dieser Website.
17. Geheimhaltung
Die BFS verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mieters Stillschweigen zu bewahren; dies gilt nicht, soweit eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
18. Modalitäten als Vertragsbestandteil
Den jeweiligen Angeboten der BFS werden Modalitäten beigefügt, die leistungsartspezifische Regelungen enthalten (insbesondere zu Nutzungszeiten, Overtimezuschlägen, Wochenend- und Feiertagszuschlägen, Übergabe- und Reinigungspflichten sowie Zahlungsmodalitäten). Sie sind Bestandteil des Vertrages und ergänzen diese AGB; bei Widersprüchen haben die Modalitäten Vorrang. Bei Buchungen ohne separates schriftliches Angebot (unter 1.000,00 € netto) gelten die jeweils aktuellen Modalitäten der BFS in der am Buchungstag gültigen Fassung, die dem Mieter mit der Buchungsbestätigung übermittelt oder am Buchungstag ausgehändigt werden.
19. Änderungen der AGB
Die BFS behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern; Änderungen werden dem Mieter spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Für bereits geschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige AGB-Fassung.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Freiburg im Breisgau – dies gilt insbesondere gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
21. Coworking-Pässe (The Barn Kitchen)
Diese Ziffer gilt für Coworking-Pässe in „The Barn Kitchen“. Soweit sie von den vorstehenden Bestimmungen abweicht, geht sie diesen vor.
Leistung. Der Pass berechtigt zur Mitnutzung eines Arbeitsplatzes in The Barn Kitchen während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr), einschließlich WLAN. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz besteht nicht. Speisen und Getränke aus dem Café sind nicht im Pass enthalten und werden separat abgerechnet. Studios, Konferenz- und Schnitträume sind ebenfalls nicht Bestandteil des Passes und separat buchbar.
Geltungsdauer – Öffnungstage. Der Tages-Pass gilt am Tag des Kaufs. Der Wochen-Pass gilt 5, der Monats- und der Studio-Pass 30 Kalendertage ab Kauf. Tage, an denen The Barn Kitchen geschlossen ist, zählen nicht mit: Der Pass verlängert sich automatisch um jeden solchen Tag, ohne dass du etwas tun musst. Sollten wir das einmal übersehen, melde dich einfach — wir korrigieren es.
Öffnungs- und Schließtage. The Barn Kitchen kann für Produktionen und Veranstaltungen geschlossen werden. Die Öffnungs- und Schließtage der jeweils nächsten fünf Wochen sind auf dieser Website im Bereich „Community“ einsehbar und werden dort laufend aktualisiert.
Preise und Zahlung. Die angegebenen Pass-Preise sind Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abweichend von § 4 sind sie vor Nutzungsbeginn zu zahlen. Pässe sind personengebunden und nicht übertragbar. Die Stornostaffel nach § 5 findet auf Pässe keine Anwendung.
Studio-Pass. Der Studio-Pass gewährt zusätzlich 10 % Nachlass auf die Miete einzelner Studios sowie Ton- und Schnitträume. Ausgenommen sind Stage 1, The Barn Kitchen und die Exklusivmiete des Hauptgebäudes. Der Nachlass gilt nur für Buchungen während der Laufzeit des Passes, nicht rückwirkend und nicht in Verbindung mit anderen Rabatten.
Nutzung. Coworking findet in einem geteilten Raum statt. Nimm bitte Rücksicht auf die anderen und beachte die Hausordnung sowie die Anweisungen unseres Personals. Aus wichtigem Grund – insbesondere bei erheblichen Störungen des Betriebs – können wir einen Pass fristlos beenden; bereits gezahlte Beträge erstatten wir in diesem Fall anteilig für die verbleibende Laufzeit.
Haftung. Ergänzend zu § 14: Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Laptops) übernehmen wir keine Haftung. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit von WLAN oder Strom besteht nicht.